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GRUNDSATZERKLÄRUNG

Die ehrwürdigen Logen 

erklären, sich als Grossloge zu konstituieren unter dem Namen

Gemischte Grossloge der Schweiz (G:.G:.L:.S:.).

Überzeugt, dass die Methode freimaurerischer Arbeit eines der besten Instrumente zur Vervollkommnung der Menschen darstellt, verpflichten sie sich zu folgender Grundsatzerklärung:

Die G:.G:.L:.S:. vertritt die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Die G:.G:.L:.S:. setzt sich geschwisterlich aus Freimaurern, Männern und Frauen, ohne Unterscheidung von ethnischer, philosophischer oder religiöser Zugehörigkeit zusammen. Die G:.G:.L:.S:. verpflichtet sich zur Einhaltung einer rituellen und symbolischen Methode, dank derer die Mitglieder ihren Tempel zu Ehren des G:.B:.A:.W:. und/oder zur Vervollkommnung der Menschheit errichten.

Durch die Achtung aller Glaubensformen in Bezug auf Ewigkeit oder Endlichkeit des spirituellen Lebens, versucht jedes Mitglied, innerhalb einer geschwisterlich organisierten Gesellschaft, vor allem auf Erden das Maximum an ethischer, intellektueller und spiritueller Entwicklung zu verwirklichen.

Die G:.G:.L:.S:. setzt sich aus gemischten, freien und selbständigen Logen aller drei symbolischen Grade zusammen. Diese Logen haben beschlossen, der G:.G:.L:.S:. beizutreten und deren allgemeinen Reglemente einzuhalten.

Die G:.G:.L:.S:. bekennt sich zu keinerlei Dogmen. Sie arbeitet über die Elemente hinweg an der Suche nach dem Licht. Deshalb sollen Diskussionen oder Debatten zu sozialen, politischen oder religiösen Fragen einzig und allein die Aufklärung der Mitglieder zum Ziel haben, damit diese durch bessere Kenntnisse der Sachverhalte ihre Aufgabe als Freimaurer erfüllen können.

Die G:.G:.L:.S:. anerkennt die Arbeitsprinzipien und -methoden aller freimaurerischen Riten.

Die Logen der G:.G:.L:.S:. versammeln sich einmal jährlich zum Konvent, um die Modalitäten ihrer Organisation zu regeln.

So verfasst in Lausanne am 24. Februar 1999

Angenommen anlässlich der Gründungsversammlung der Logen in Bern am 8. Mai 1999, in Kraft gesetzt am 1. Juni 1999.

Für das Grosse Kollegium,
der amtierende Präsident

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